Zu den Braunschweiger Brandschutztagen wurde die VdS 6024 im Fachgremium erstmals offiziell als Richtlinie im Vortrag „VdS 6024 – Neue Richtlinie zur Vereinfachung von Digitalisierungsprojekten“ von Heike Menna Siefkes, VdS Produktgruppenleiterin der Technischen Prüfstelle vorgestellt.
Der folgende Beitrag geht darauf ein, was die Änderung vom Merkblatt zu einer Richtlinie konkret bedeutet. Denn: Die Veränderung ist mehr als nur ein formaler Schritt. Sie hat direkte Auswirkungen auf die tägliche Arbeit von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzplanern und Betreibern technischer Anlagen, deren Grundlage geltende Brandschutz-Vorschriften bilden.
Unterschied: Merkblatt vs. Richtlinie im Brandschutz
- VdS-Merkblatt: Ein Merkblatt hat in erster Linie empfehlenden Charakter. Es fasst Best Practices und technische Hinweise zusammen, die eine Orientierung geben, ohne jedoch eine verpflichtende Grundlage zu schaffen.
- VdS-Richtlinie: Eine Richtlinie geht deutlich weiter. Sie stellt konkrete Anforderungen auf, die im Rahmen von Planungen, Prüfungen und Genehmigungen bindend berücksichtigt werden müssen. Somit ist mehr Verbindlichkeit gegeben – Richtlinien sind oft Referenz in Ausschreibungen, in Gutachten oder in Genehmigungsverfahren.
Bedeutung der VdS 6024 Richtlinie für Brandschutzbeauftragte und Planer
Für Brandschutzbeauftragte bedeutet die neue Richtlinie, dass die Inhalte der VdS 6024 künftig fester Bestandteil der Brandschutzorganisation werden. Anforderungen, die vorher als „sollte“ formuliert waren, sind nun stärker als „muss“ zu verstehen. Damit steigt die Bedeutung im Kontext der geltenden Brandschutz-Vorschriften erheblich.
Brandschutzplaner müssen die VdS 6024 Richtlinie bei der Konzeption von Gebäuden und Anlagen verbindlich berücksichtigen – sowohl im baulichen als auch im anlagentechnischen Brandschutz. Das gilt insbesondere, wenn es um die Integration neuer Medien- und Informationssysteme geht.
Perspektive: Von der Richtlinie zur Norm – nächste Stufe der Brandschutz-Vorschriften
Ob die VdS 6024 eines Tages den Status einer DIN- oder EN-Norm erreichen wird, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Breite Anwendung und Akzeptanz in der Praxis: Je mehr Unternehmen, Sachverständige und Behörden die Richtlinie anwenden, desto stärker ist ihre Relevanz.
- Einbindung in bestehende Normungsstrukturen: z. B. bei DIN oder CEN, um eine nationale oder europäische Norm zu schaffen.
- Technologische Entwicklung: die Richtlinie muss kontinuierlich den Stand der Technik abbilden, insbesondere bei neuer Medien- und Digitaltechnik.
- Regulatorische Anerkennung: je stärker Behörden und Versicherer die Richtlinie berücksichtigen, desto größer ist ihr Gewicht als verbindliche Brandschutz-Vorschrift.
Ein zentrales Einsatzfeld der VdS 6024 „Brandschutz elektrischer Geräte in sensiblen Bereichen“ sind Digital Signage Systeme und Medientechnik in Gebäuden – speziell in Flucht- und Rettungswegen, die als sensible Bereiche zählen. Diese digitale Informationstechnik ist aus modernen Gebäuden nicht mehr wegzudenken und wird immer häufiger für die aktuelle Informationsanzeige in Echtzeit, Anzeige von Werbung oder interaktive Anwendungen wie etwa die Besuchersteuerung, den Check-in oder die Terminbuchung vor Ort eingesetzt.
Damit gehen besondere Anforderungen an den Brandschutz einher:
- Materialauswahl und Brandlasten: Werbedisplays, Touchscreens, Infomonitore bzw. die All-in-One Lösung Digital Signage Tablet sowie auch LED-Walls müssen so geplant und installiert werden, dass sie keine zusätzlichen Brandgefahren darstellen.
- Integration in Brandschutzkonzepte: Planer müssen Medientechnik in das Gesamtkonzept integrieren. Sie gilt als technische Gebäudeausrüstung, die hinsichtlich Brandlast und Abschaltbarkeit, z.B. über eine brandschutztechnische Steuerung, bewertet werden muss.
- Sonderfall sicherheitsrelevante Medientechnik mit Sicherheits- oder Evakuierungsfunktion: In diesem Fall gelten besondere Anforderungen an Ausfallsicherheit, Energieversorgung, Leitungsführung und Redundanz. Wenn Digital Signage im Brandfall Sicherheitsinformationen oder Fluchtweglenkung anzeigen soll, dann ist eine Schnittstelle zur zentralen Brandmeldeanlage (BMA) zwingend erforderlich. Nur so kann das System im Alarmfall automatisch umschalten und zuverlässig die Evakuierungsinformationen anzeigen.
Fazit
Die Aufwertung der VdS 6024 von einem Merkblatt zur Richtlinie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbindlichkeit und Praxistauglichkeit. Für Brandschutzbeauftragte und -planer bedeutet das: Die neue Richtlinie gehört ab sofort zu den verbindlichen Brandschutz-Vorschriften. Dadurch werden Dokumentation, Beschaffung und Genehmigung von elektrischen Geräten in sensiblen Bereichen, wie etwa Medientechnik oder Getränkeautomaten in ihrem Prozess klarer und eindeutig. Und mit Blick auf moderne Digital Signage- und Medientechnik liefert die Richtlinie jetzt eine feste Grundlage, um Digitalisierung und Sicherheit in Einklang zu bringen.