Vom Merkblatt zur Richtlinie
Aktuell zählt die VdS 6024 als Merkblatt. Hintergrund war: den Konsens der Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Vertretern von Versicherungen, Baubehörden, Planern, Prüfstellen, unabhängigen Herstellern sowie Anwendern und der weltweit anerkannten Institution VdS Schadenverhütung GmbH, zu verschriftlichen. Zudem war mit der Erstellung eines Merkblattes gegenüber einer Richtlinie ein erheblicher zeitlicher Vorsprung für eine Veröffentlichung gegeben.
Damit elektrische Geräte wie Monitore oder Getränkeautomaten in Foyers und Fluren bedenkenlos installiert werden können und keine Einzelfallentscheidungen bleiben müssen, wurde das Merkblatt VdS6024 erarbeitet und im letzten Jahr veröffentlicht. Jetzt, nach einem Jahr, war es Zeit für ein erstes Resümee: Der Weg ist der richtige, doch letztendlich muss die VdS 6024 gelebt und als Entscheidungsgrundlage angenommen werden.
Nach wie vor wird die Anbringung digitaler Medientechnik in Bau- und Sanierungsprojekten abgelehnt oder es werden wenig attraktive Anbringungsorte mit kaum Publikumsverkehr vorgeschlagen, die zwar aus Brandschutzsicht geeignet sind, aber den Einsatz digitaler Anzeigen obsolet machen.
Daher wird die VdS 6024 aktuell zu einer Richtlinie weiterentwickelt.