28.09.2023 | Lesezeit: 4 Minuten | 1923 Ansichten

Brandschutzauflagen in öffentlichen Bereichen als Hemmer der Digitalisierung?

Öffentliche Bereiche wie Foyers, Flure oder auch Wartebereiche sind zentraler Punkt für die Anzeige von Informationen, ÖPNV- und Mobilitätsdaten, Kantinenplan oder Verfügbarkeit von Besprechungsräumen sowie zur Wegeleitung.  Heutzutage haben sich dabei digitale Brandschutz-Displays immer mehr durchgesetzt, die eine sofortige, zentrale Pflege und die Automatisierung von Prozessen zulassen.
Bei der Anschaffung von Medientechnik spielt die Berücksichtigung von Brandschutzauflagen eine tragende Rolle und sollte bereits bei der Entwicklung eines Einrichtungskonzeptes mitberücksichtigt werden. Denn es gilt, das Brandrisiko beim Einsatz von Monitoren in Flucht- und Rettungswegen zu minimieren.

Darauf ist zu achten: Digitalisieren, aber bitte Brandschutz und Brandlast optimiert!

Überall in Bereichen mit großen Menschenansammlungen werden besondere Anforderungen an den Brandschutz gestellt, um insbesondere die Brand- und Rauchausbreitung zu vermeiden sowie die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen. Öffentliche Bereiche wie Foyers, Warte- oder Durchgangsbereiche in Behörden, Bildungseinrichtungen, Kitas, Freizeiteinrichtungen wie etwa Museen oder auch in Kliniken unterliegen länderabhängigen Brandschutzauflagen. Auch Mietwohnhäuser oder gewerblich genutzte Immobilien benötigen umfangreiche Vorkehrungen zum Schutz von Mensch und Tier.
Meist sind diese Bereiche zugleich als Flucht- und Rettungsweg gekennzeichnet. Für die Ausstattung dieser öffentlich genutzten Räume braucht es demzufolge ein brandschutzkonformes Einrichtungskonzept, damit das Interieur den Richtlinien zur Brandvermeidung standhält. Einerseits gilt dies für das Mobiliar als auch die geplante Medientechnik wie etwa speziell geeignete Brandschutz-Displays im Raum. Sowohl bei Brandschutz-Displays als auch Mobiliar sind Brandlast optimierte Materialien und verbaute Komponenten zu beachten.

Beurteilung potentieller Brandlasten: Brandschutz außen bei Displays

Um den Einsatz im Gebäude zu beurteilen, werden beim Brandschutz außen die Gefährdung von Flucht und Rettungswegen (Risiko für Personen), das erhöhte Brandentstehungsrisiko bei Vorhandensein größerer Mengen brennbarer Stoffe oder besonderer Zündquellen (Brandentstehungsrisiko) und das erhöhte Risiko der Ausbreitung von Feuer und Rauch in großen Räumen und sensiblen Bereichen (Brandausbreitungsrisiko) betrachtet. So etwa auch bei Brandschutz-Displays.

Zusätzlich wird der Einfluss von Baustoffen und Bauteilen (Baustoffverhalten, Brennbarkeit) auf das Brandverhalten wie Flammenausbreitung und Wärmeentwicklung – was sich in der Zuordnung in verschiedene Brandschutzklassen widerspiegelt – in die Betrachtung einbezogen. Die Bauordnungen der Bundesländer (LBO) sowie Sonderbauverordnungen und Richtlinien geben dann vor, welche Baustoffklassen (nationale Klassifizierung nach DIN 4102-1/Europäische Klassifizierung nach EN 13501-1) etwa in sensiblen Bereichen verwendet werden dürfen.

Bei einem Brandgeschehen von außen, sprich beispielsweise bei einem Brandüberschlag von einer Brandquelle auf ein elektrisches Gerät wie etwa ein Brandschutz-Display, ist das Gerät selbst nicht die Zündquelle, sondern beteiligt sich aufgrund brennbarer Bestandteile an der Brand- und Rauchausbreitung. Dadurch entzünden sich gegebenenfalls noch andere brennbare Stoffe und Gegenstände, wie etwa eine Holzvertäfelung im Hauseingang.

 

Fazit Nr. 1: Bei der Anschaffung von Displays sollte auf brandlastoptimierte Monitore geachtet werden, die eine möglichst geringe Brandlast aufweisen und nach DIN EN ISO 1716:2010-11, DIN EN 13823 und DIN EN 13501 geprüft und zertifiziert sind.

Brandgefahr durch elektrische Geräte wie etwa Brandschutz-Displays: Brandschutz innen

Von einem Brandgeschehen von innen wird gesprochen, wenn das Display selbst den Brand verursacht und die Zündquelle zum Beispiel durch Überhitzung oder Kurzschluss darstellt.

Anders als beim Brandschutz von außen lag bis vor Kurzem für den geräteintegrierten Brandschutz keine bundesweit einheitliche Norm oder Anforderung zu Grunde. In Abhängigkeit von Gerät und Löschsystem sind in der Vergangenheit unterschiedliche Prüfmethoden entwickelt worden. Seit Vorliegen der neuen VdS-Richtlinie 6024 ist es Brandschutzbeauftragten und Baubehörden nun erstmalig möglich, auf Basis eines bundesweit einheitlichen Standards die Anbringung von Medientechnik in sensiblen Bereichen wie etwa in Flucht- und Rettungswegen beurteilen zu können.
Das VdS-Merkblatt „Brandschutz elektrischer Geräte in sensiblen Bereichen“ beschreibt unter anderem die Anforderungen an ein geräteintegriertes Brandschutzsystem zur Verhinderung einer Brandausbreitung im Falle eines Defektes im Gerät.

 

Fazit Nr. 2: Nach der Richtlinie VdS 6024 können Medientechnikausschreibungen zum Beispiel für speziell geeignete Brandschutz-Displays gestellt und eingereichte Angebote anschließend danach bewertet werden. Brandschutz-Displays sollten demnach VdS 6024 konform ein geräteintegriertes Brandschutzsystem aufweisen, um in sensiblen Bereichen zum Einsatz zu kommen.

Eine ideale Kombi für die Innenausstattung: Brandschutz-Displays von gekartel AG und Brandschutz-Möbel aus Beton von efecto

Modern und zeitlos, dabei den strengen Vorschriften für den Brandschutz entsprechend, haben sich mittlerweile Möbel aus dem Baumaterial Beton etabliert. Je nach Herstellungsverfahren können individuelle, sogar auf das Corporate Design abgestimmte, Sitzmöbel entstehen.

Im Folgenden einige Beispiele der Firma efecto GmbH.

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