28.09.2023 | Lesezeit: 5 Minuten | 767 Ansichten

Brandlastoptimierte Monitore für die sichere Informationsanzeige

Foyers, Flure und Wartebereiche sind zentraler Punkt für die Anzeige von aktuellen Informationen, ÖPNV- und Mobilitätsdaten, Kantinenplan oder Verfügbarkeit von Besprechungsräumen sowie zur Wegeleitung. Aber auch das Warteschlangenmanagement kann über digitale Anzeigegeräte mit entsprechender Peripherie gesteuert werden. Heutzutage haben sich dabei digitale Brandschutz-Displays immer mehr durchgesetzt, die eine sofortige, zentrale Pflege und die Automatisierung von Prozessen zulassen.
Bei der Anschaffung von Medientechnik spielt die Berücksichtigung von Brandschutzauflagen eine tragende Rolle und sollte bereits bei der Entwicklung eines Einrichtungskonzeptes mitberücksichtigt werden. Denn es gilt, das Brandrisiko beim Einsatz von Monitoren in Flucht- und Rettungswegen zu minimieren.

Brandschutzkonforme Ausstattungskonzepte für Flucht- und Rettungswege

Überall in Bereichen mit großen Menschenansammlungen werden besondere Anforderungen an den Brandschutz gestellt, um insbesondere die Brand- und Rauchausbreitung zu vermeiden sowie die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen. Öffentliche Bereiche wie Foyers, Warte- oder Durchgangsbereiche in Behörden, Bildungseinrichtungen, Kitas, Freizeiteinrichtungen wie etwa Museen oder auch in Kliniken unterliegen länderabhängigen Brandschutzauflagen. Auch Mietwohnhäuser oder gewerblich genutzte Immobilien benötigen umfangreiche Vorkehrungen zum Schutz von Mensch und Tier.
Meist sind diese Bereiche zugleich als Flucht- und Rettungsweg gekennzeichnet. Für die Ausstattung dieser öffentlich genutzten Räume braucht es demzufolge ein brandschutzkonformes Einrichtungskonzept, damit das Interieur den Richtlinien zur Brandvermeidung standhält. Einerseits gilt dies für das Mobiliar als auch die geplante Medientechnik im Raum. Sowohl bei Brandschutz-Monitoren als auch Mobiliar sind Brandlast optimierte Materialien und verbaute Komponenten zu beachten.

Brandschutzzertifizierung: Beurteilung potentieller Brandlast und Brandgefahr bei einem Brand von außen und innen

Brandschutz außen

Um den Einsatz im Gebäude zu beurteilen, werden beim Brandschutz außen die Gefährdung von Flucht und Rettungswegen (Risiko für Personen), das erhöhte Brandentstehungsrisiko bei Vorhandensein größerer Mengen brennbarer Stoffe oder besonderer Zündquellen (Brandentstehungsrisiko) und das erhöhte Risiko der Ausbreitung von Feuer und Rauch in großen Räumen und sensiblen Bereichen (Brandausbreitungsrisiko) betrachtet.

Zusätzlich wird der Einfluss von Baustoffen und Bauteilen (Baustoffverhalten, Brennbarkeit) auf das Brandverhalten wie Flammenausbreitung und Wärmeentwicklung – was sich in der Zuordnung in verschiedene Brandschutzklassen widerspiegelt – in die Betrachtung einbezogen. Die Bauordnungen der Bundesländer (LBO) sowie Sonderbauverordnungen und Richtlinien geben dann vor, welche Baustoffklassen (nationale Klassifizierung nach DIN 4102-1/Europäische Klassifizierung nach EN 13501-1) etwa in sensiblen Bereichen verwendet werden dürfen.

Bei einem Brandgeschehen von außen, sprich beispielsweise bei einem Brandüberschlag von einer Brandquelle auf ein elektrisches Gerät wie ein Display, ist das Gerät selbst nicht die Zündquelle, sondern beteiligt sich aufgrund brennbarer Bestandteile an der Brand- und Rauchausbreitung. Dadurch entzünden sich gegebenenfalls noch andere brennbare Stoffe und Gegenstände, wie etwa eine Holzvertäfelung im Hauseingang.

 

Fazit Nr. 1: Bei der Anschaffung von Medientechnik sollte auf brandlastoptimierte Monitore geachtet werden, die eine möglichst geringe Brandlast aufweisen und nach DIN EN ISO 1716:2010-11, DIN EN 13823 und DIN EN 13501 geprüft und zertifiziert sind.

Brandschutz innen

Von einem Brandgeschehen von innen wird gesprochen, wenn das Gerät selbst den Brand verursacht und die Zündquelle zum Beispiel durch Überhitzung oder Kurzschluss darstellt.

Anders als beim Brandschutz von außen lag bis vor Kurzem für den geräteintegrierten Brandschutz keine bundesweit einheitliche Norm oder Anforderung zu Grunde. In Abhängigkeit von Gerät und Löschsystem sind in der Vergangenheit unterschiedliche Prüfmethoden entwickelt worden. Seit Vorliegen der neuen VdS-Richtlinie 6024 ist es Brandschutzbeauftragten und Baubehörden nun erstmalig möglich, auf Basis eines bundesweit einheitlichen Standards die Anbringung von Medientechnik in sensiblen Bereichen wie etwa in Flucht- und Rettungswegen beurteilen zu können.
Das VdS-Merkblatt „Brandschutz elektrischer Geräte in sensiblen Bereichen“ beschreibt unter anderem die Anforderungen an ein geräteintegriertes Brandschutzsystem zur Verhinderung einer Brandausbreitung im Falle eines Defektes im Gerät.

 

Fazit Nr. 2: Nach der Richtlinie VdS 6024 können Medientechnikausschreibungen gestellt und eingereichte Angebote anschließend danach bewertet werden. Brandschutz-Displays sollten demnach VdS 6024 konform ein geräteintegriertes Brandschutzsystem aufweisen, um in sensiblen Bereichen zum Einsatz zu kommen.

Eine ideale Kombi für die Innenausstattung: Brandlast optimierte Monitore und Brandschutz-Möbel aus Beton

Modern und zeitlos, dabei den strengen Vorschriften für den Brandschutz entsprechend, haben sich mittlerweile Möbel aus dem Baumaterial Beton etabliert. Je nach Herstellungsverfahren können individuelle, sogar auf das Corporate Design abgestimmte, Sitzmöbel entstehen.

Im Folgenden einige Beispiele der Firma efecto GmbH.

gekartel Brandschutz-Monitore

Die 32″ und 43″ Brandschutz-Displays mit Touch der gekartel AG wurden auf das Brandverhalten nach DIN EN ISO 1716:2010-11 geprüft.

Das Gutachten der MPA Dresden GmbH bescheinigt, dass keine erhöhte Brandlast durch den Betrieb der Brandschutz-Monitore mit Touch vorliegt. Nach DIN EN 13823 und DIN EN 13501 wurde eine vollständige Erfüllung aller Kriterien für die Klassifizierung nichtbrennbarer und schwerentflammbarer Baustoffe (für die Baustoffklasse A2-S1, D0 bzw. B-S1, D0) zertifiziert.

Bei der Brandprüfung wurde weiterhin festgestellt, dass eine Brandausbreitung sowie ein Vollbrand aufgrund eines elektrischen Defektes bei Installation auf einem nichtbrennbaren Untergrund ausgeschlossen werden kann.

Der Betrieb der Informationstafeln, auch in Flucht- und Rettungswegen, kann gemäß gutachterlicher Bestätigung bedenkenlos erfolgen.

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